Habilitation
Nach dem erfolgreichen Erwerb des Doktorgrades ist die Habilitation ein möglicher nächster Schritt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Weg zur Professur. Derzeit habilitieren sich rund 50 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen an der Universität Bayreuth. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professur.
Die Habilitation als akademische Qualifikationsphase dauert in der Regel vier Jahre. Die Habilitierenden zeigen in dieser Zeit, dass sie sich in universitärer Forschung und Lehre behaupten können und als zukünftige Hochschullehrende für ein bestimmtes Fachgebiet geeignet sind. Darüber hinaus tragen sie währenddessen maßgeblich zur studentischen Ausbildung, akademischen Selbstverwaltung, Einwerbung von Forschungsgeldern und wissenschaftlichen Reputation der Universität Bayreuth bei.
Angebote im Intranet
Im Intranet der Universität Bayreuth finden Sie Informationsangebote für Habilitierende und Habilitierte der Universität Bayreuth.
Weitere Informationen zum Thema Habilitation
- Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)Einklappen
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Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art. 65, Lehrbefähigung, Lehrbefugnis) regeln die Habilitationsordnungen der Fakultäten den Ablauf einer Habilitation mit den Teilen
- Annahme einer Habilitation durch die Fakultät
- Zwischenevaluation
- Abschluss mit Feststellung der Lehrbefähigung
Unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Professoren oder Professorinnen oder Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Sinn des Art. 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BayHSchPG angehören, soll die Qualifizierung möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur qualifizieren.
Die Habilitationsordnungen an Universitäten anderer Bundesländer regeln meist nur den abschließenden Teil mit der Prüfung. Ein formeller "Beginn" ist hier nicht vorgesehen. Die Einführung der formellen Habilitation in Bayern erfolgte zeitgleich zu der bundesweiten Einführung der Juniorprofessur 2002.
- Habilitationsordnungen an der Universität BayreuthEinklappen
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- Link zu den Habilitationsordnungen der Fakultäten
Webseiten der Fakultät IV Sprach-und Literaturwissenschaften zur Habilitation
- Link zu den Habilitationsordnungen der Fakultäten
- AnsprechpartnerEinklappen
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- Ansprechpartner für eine Habilitation sind die Dekanate der Fakultäten.
- Allgemeine Fragen zur Habilitation und Fördermaßnahmen: Kontakt
Externe Links
Forschung und Lehre 2018 - Wer kann sich habilitieren? |