Ombudsman für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Der Ombudsman berät Mitglieder des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Bayreuth im Falle von Konflikten oder anderen Problemen, die sich in der Qualifizierungsphase ergeben aus:
- dem Betreuungsverhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden,
- dem Verhältnis zwischen Habilitierenden und dem Fachmentorat,
- im Rahmen der dienstrechtlichen Stellung und den Dienstaufgaben als wisenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als Juniorprofessor bzw. Juniorprofessorin.
Ombudsman für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Prof. Dr. Heike Feldhaar
Telefon: +49 (0)921 / 55-2645
Fax: +49 (0)921 / 55-2784
Raum: NW I, 5.0 01 05
E-Mail: feldhaar@uni-bayreuth.de
Zur Homepage Animal Ecology I

Prof. Dr. Gabriela Paule
Telefon: +49 (0)921 / 55-3633
Fax: +49 (0)921 / 55-3641
Raum: GW I, 0.13
E-Mail: gabriela.paule@uni-bayreuth.de
Zur Homepage Didaktik der deutschen Sprache und Literatur
Der Ombudsman kann dabei sowohl von den sich in der Qualifizierungsphase befindenden Personen als auch von betreuenden Hochschullehrern bzw. Hochschullehrerinnen, den Mitgliedern der Hochschulleitung, dem Dekan, Gremien oder Dienstvorgesetzten angerufen werden.
Der Ombudsman beachtet die Verfahrensgrundsätze für den Ombudsman der Universität Bayreuth. Sie gründen sich auf die „Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ vom 10. Mai 2012.
Weiterführende Links
- Verfahrensgrundsätze für den Ombudsman für wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Bayreuth
- Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
- Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an der Universität Bayreuth vom 15. Oktober 2020