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Gute Wissenschaftliche Praxis (​Postdocs, Habilitierende)

31. Mai 2021
Online

Uhrzeit: 10:00-14:00 Uhr

Trainerin: Dr. Nadine Chmura
Sprache: Deutsch
Anmeldung bis 17. Mai 2021
für Postdocs und Habilitierende via https://baydoc.uni-bayreuth.de/ubt/de/intern/postdoc/

Gute wissenschaftliche Praxis; Fehlverhalten in der Wissenschaft; Forschungsdatenmanagement; gute Betreuung – was verbirgt sich dahinter? Im Workshop werden die grundlegenden Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis an Hand von Fallbeispielen vorgestellt und diskutiert.

Ein Überblick über die Themen:

  • Grundlegende Einführung in die gute wissenschaftliche Praxis
  • Was sind Daten oder Quellen und wer ist für die Sicherung verantwortlich?
  • Autorschaft bei Publikationen
  • Plagiat
  • Interessenskonflikte
  • Allgemeine und spezifische Dokumente und Hilfestellungen zur guten wissenschaftlichen Praxis

Qualifikationsziele

Der Workshop soll all diese grundlegenden Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis vorstellen und strittige Fälle mit den TeilnehmerInnen diskutiert werden.

Trainerin    

Dr. Nadine Chmura hat an der Universität Bonn und Universität Marburg promoviert. Derzeit leitet sie als Geschäftsführerin die Organisation Alumni der Studienstiftung e.V. Zuvor war sie 14 Jahre lang in der Nachwuchsförderung tätigt und hat in diesem Zusammenhang Graduiertenzentren der Universität Bayreuth, der Universität Marburg und der Universität Bonn aufgebaut und geleitet. Sie war Beiratsmitglied im Universitätsverband zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses (UniWiND e.V.), ist seit 2009 Mitglied im QualitätsZirkel Promotion, hat das Trainerzertifikat „Ombudsman für die Wissenschaft“ und bietet seit 2006 Workshops im Bereich wissenschaftlicher Nachwuchs als freiberufliche Trainerin für Promovierende, Postdocs und Betreuende an. Weitere Informationen unter www.rund-um-die-promotion.de.

* Anrechenbarkeit der Veranstaltung im Rahmen des Auftaktseminars

Aus Gründen des Respekts und der Fairness allen Teilnehmenden und den Workshopleitenden gegenüber gelten Teilnehmende, die mehr als 10 % des Workshops verpassen als nicht anwesend. Sie erhalten somit kein Zertifikat und können den betreffenden Workshop weder für die Freischaltung von Geldern noch den Erwerb weiterführender Qualifikationen geltend machen.

Verantwortlich für die Redaktion: Eva Querengässer

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