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Deadline 30.04.2025: Gleichstellungsmittel im Sommersemester 2025
31. März 2025
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase (z. B. Promotion, PostDoc, Habilitation). Für Promovendinnen gilt als Voraussetzung die Mitgliedschaft in der University of Bayreuth Graduate School.
Daraus kann eine der folgenden Maßnahmen beantragt werden:
Reisemittel bzw. Mittel zur Teilnahme an einer (digitalen) Konferenz/Besuch eines Archivs (eventuell als Zuschuss): Eine Konferenz mit eigenem Vortrag oder Poster wird bevorzugt gefördert (bei Jura ist nicht die aktive Beteiligung auf der Tagung/Konferenz, sondern ein Empfehlungsschreiben der Betreuungsperson vorausgesetzt).
Mittel für studentische Hilfskräfte
Mittel für Außergewöhnliches: In besonderen Fällen werden Wissenschaftlerinnen gefördert, die einen Antrag auf Förderung für eine Forschungsreise, eine Weiterbildung oder besondere Maßnahmen stellen. Die Anträge werden individuell geprüft.
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