HStatG - Promovierendenstatistik
Am 2. März 2016 ist das Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes inkraftgetreten. Danach werden jährlich zum 1. Dezember eines Jahres für Promovierende in laufenden Promotionsverfahren eine Reihe von Erhebungsmerkmalen erfasst. Die Universitäten sind verpflichtet, diese Daten dem jeweiligen Landesamt für Statistik zu übermitteln. Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.
Der Stichtag für die Erhebung der Promovierendenstatistik ist der 1. Dezember, erstmalig der 1. Dezember 2017.
Den Definitionenkatalog und die Datensatzbeschreibung finden Sie auf den Seiten des Statstischen Bundesamtes.
Erläuterungen zu den Parametern der Promovierendenstatistik finden Sie auch in Band 7 der UniWiND-Publikationsreihe Promovierendenerfassung – Leitfaden für einen einheitlichen Datensatz.
Die Promovierendenstatistik beinhaltet neben Kerndaten zur aktuellen Promotion Angaben zur
- Promotion berechtigenden, vorausgegangenen bestandenen Abschlussprüfung
- Ersteinschreibung als Studierende/r
- Hochschulzugangsbrechtigung
Online-Registrierung
Die Online-Registrierung ist das Portal zur Erhebung und Pflege der Daten unserer Promovierenden. Sie erfolgt bei der jeweiligen promovierenden Einrichtung (Fakultät oder Graduiertenschule). Die Online-Registrierung ist auch Teil des Antrags auf Annahme zur Promotion gemäß der Regelungen in den Promotionsordnungen der Einrichtungen.