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Servicestelle WiN-UBT - WiN Academy und University of Bayreuth Graduate School

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Gute Wissenschaftliche Praxis

An der Universität Bayreuth wird die gute wissenschaftliche Praxis in der Satzung zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vom 28. Juli 2022 (konsolidierte Fassung vom 09. Januar 2023) definiert und geregelt. Sie orientiert sich am DFG Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ vom 01.08.2019.
Bereits am 12. Juli 2011 hatte die Hochschulleitung Maßnahmen zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis bei der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden, insbesondere im Promotionsverfahren beschlossen.

Unterstützt werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bayreuth bereits früh in Ihrer Laufbahn. So soll sich die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden in einem Rahmen vollziehen, der die dauerhafte Vertrautheit mit den Standards guter wissenschaftlicher Praxis sicherstellt. Die WiN Academy und die University of Bayreuth Graduate School unterlegen dies mit entsprechenden Fortbildungsangeboten.

Mitglieder der UBTGS verpflichten sich, für die Freischaltung ihres Individualbudgets, am e-Learning-Kurs "Gute Wissenschaftliche Praxis" der Goethe Universität Frankfurt teilzunehmen. Den Lizenzschlüssel für den Zugang zur Platform finden Sie im Downloadbereich von BayDoc.

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf den Seiten der Servicestelle Forschungsförderung.

Links und Schriften zur guten wissenschaftlichen Praxis

Nagoya-ProtokollEinklappen

Das Nagoya-Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich (= Access and Benefit Sharing, ABS) trat am 12. Oktober 2014 in Kraft und ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der auf eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile abzielt, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellen Wissen ergeben.

Eine „genetische Ressource“ ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen nicht-menschlichen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält, oder es ist ein Derivat einer genetischen Ressource (z.B. Enzyme, Proteine, Metaboliten) mit tatsächlichem oder potentiellem Wert. Mit der „Nutzung“ genetischer Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellen Wissen kann auch die nicht-kommerzielle Forschung und Entwicklung gemeint sein.

Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist in der EU-Verordnung Nr. 511/2014 geregelt. Forschende, die genetische Ressourcen bzw. darauf bezogenes traditionelles Wissen im Rahmen ihrer Forschung nutzen, sind dazu verpflichtet, das Nagoya-Protokoll einzuhalten. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls. Nichtbeachtung des Nagoya-Protokolls kann juristische Folgen haben.

Zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat die DFG Guidelines zu ABS, Erläuterungen zu Begrifflichkeiten aus dem Nagoya-Protokoll sowie Erläuterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 veröffentlicht.

Umfangreiche und praktische Erläuterungen zur Umsetzung des Nagoya Protokolls finden Sie auch auf den Seiten des German Nagoya Protocol HuB. Insbesondere möchten wir auf die hilfreiche Infografik für Forschende verweisen. Ebenfalls unterhält der GNP HuB einen eigenen YouTube-Kanal mit guten Kurzvideos.

Weitere Informationen rund um das Nagoya-Protokoll finden sich auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Das ABS Clearing House (ABSCH) wird von der Convention on Biological Biodiversity unterhalten und ist die offizielle Plattform für den Austausch von Informationen rund um das Access and Benefit-Sharing. Hier finden Sie alle länderspezifischen Informationen und die nationalen Ansprechpartner:innen.

Bei weiteren Fragen:
Dr. Ursula Higgins
Leitung Servicestelle Forschungsförderung
ursula.higgins@uni-bayreuth.de
Tel. 0921 -  55 7783

ForschungsdatenmanagementEinklappen

Wir leben im Zeitalter der Datenfluten (‚Data Deluge‘). Daten müssen daher gut organisiert werden und zugänglich sein. Forschungsdaten bilden eine Grundlage des wissenschaftlichen Arbeitens und sollten über den gesamten Forschungsprozess – von der Datengewinnung bis zur Publikation und zur langfristigen Bereitstellung – nach fachlich einschlägigen Standards behandelt und dokumentiert werden.

Organisation und Management der eigenen Daten erleichtern die wissenschaftliche Arbeit, ermöglichen eine Steuerung der eigenen Arbeitsprozesse und garantieren die Qualität der Daten durch die Nachvollziehbarkeit derer Entstehung. So leistet Forschungsdatenmanagemt einen Beitrag zur guten wissenschaftlichen Praxis.

Mehr dazu auf der Website und in den Leitlinien der Universität Bayreuth zum Forschungsdatenmanagement (2023).

​Predatory Publishing / Predatory Open AccessEinklappen

Predatory Publishing bezeichnet die Vorgehensweise schwarzer Schafe unter den Verlegern.  In den vergangenen Jahren ist die Anzahl solcher dubiosen Verleger sprunghaft gestiegen. 

Beim Peredatory Publishing, also der Publikation von Forschungsergebnissen bei Raubverlagen, finden Qualitätssicherung (Peer-Review, Indexierung etc.) und redaktionelle Bearbeitung der Artikel häufig nicht statt oder sie enstprechen nicht den Standards der guten wissenschaftlichen Praxis. Predatory Publishing ist häufig ein Phänomen im Bereich des Open Access-Publizierens. Unter Missbrauch des Open-Access-Gedankens werden von den Autorinnen oder Autoren die üblichen Article processing Charges (APC) erhoben, ohne dass es zu entsprechenden Leistungen kommt.

Mehr dazu auf der Website.

Publikationsrichtlinie der Universität BayreuthEinklappen

Die Publikationsrichtlinie soll als Leitfaden für die standardisierte Angabe der Affiliation bei deutsch- und englischsprachigen Publikationen dienen.

Durch die Umsetzung der Empfehlungen sollen Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Forschungstätigkeiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bayreuth weiter erhöht werden und die internationale Reputation der Universität Bayreuth bei Fördereinrichtungen und Kooperationspartnern weiter gestärkt werden.

Mehr dazu auf der Website und in der Publikationsrichtlinie der Universität Bayreuth.

Weitere Schriften zur Guten wissenschaftlichen PraxisEinklappen
Ombudsperson für wissenschaftliche IntegritätEinklappen

Grundlage für die Tätigkeit der Ombudsperson für wissenschaftliche Integrität ist die Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth vom 28. Juli 2022.

Ombudspersonen für den wissenschaftlichen NachwuchsEinklappen

Die Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs beraten im Falle von Konflikten oder anderen Problemen, die sich in der Qualifizierungsphase ergeben.

Mehr dazu hier.

Ethikkommission der Universität BayreuthEinklappen

Die Ethikkommission der Universität Bayreuth beurteilt ethische und rechtliche Aspekte der Forschung am Menschen und an Tieren an der Universität Bayreuth. Des Weiteren steht die Ethikkommission den Lehrenden und Forschenden für Fragen des Umgangs mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen zur Verfügung.

Anhang zur BetreuungsvereinbarungEinklappen

Zusätzlich zur Regelung in der jeweiligen Promotionsordnung erklären Betreuende und Promovierende ihr Einverständnis zur softwarebasierten Plagiatsprüfung bereits während der Erstellung der Dissertationsschrift unter Wahrung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Weitere Informationen und den Anhang zur Betreuungsvereinbarung finden Sie im Intranet.


Verantwortlich für die Redaktion: Dipl.-Ing. Iris Hetz

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