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Servicestelle WiN-UBT - WiN Academy und University of Bayreuth Graduate School

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Karrierewege

Welche Karrierewege gibt es?Einklappen

Wer sich entschieden hat, nach der Promotion in Wissenschaft und Forschung zu bleiben, hat viele verschiedene Optionen, seine Karriere auf dem Weg zur Professur zu gestalten.

Kontakt: Dipl.-Ing. Iris Hetz, +49 921 55-7781, win-ubt@uni-bayreuth.de

Welche Orientierungs- und Beratungsmöglichkeiten gibt es?Einklappen
PromotionEinklappen
Struktur der University of Bayreuth Graduate School

An der Universität Bayreuth können Sie in einem strukturierten Programm an einem der Graduiertenzentren oder in einer Individualpromotion an einer der sieben Fakultäten promovieren.

Die Gradiertenzentren und -schulen der Universität Bayreuth sind:

Eine Betreuungsvereinbarung gestaltet inhaltlich und zeitlich transparent das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden. Die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität Bayreuth soll sich in einem Rahmen vollziehen, der die dauerhafte Vertrautheit mit den Standards guter wissenschaftlicher Praxis sicherstellt.

Während Ihrer Promotion können Sie sich bis zu 4 Jahre als Studierende zum Zweck der Promotion einschreiben. Für die Annahme zur Promotion durch eine promovierende Einrichtung ist dies nicht Voraussetzung. Sie können ohne Studierendenstatus promovieren.

Alle Doktorand*innen der Universität Bayreuth können Mitglied der University of Bayreuth Graduate School (UBTGS) als zentraler Fördereinrichtung der Universität werden. Voraussetzung ist die Annahme zur Promotion durch eine promovierende Einrichtung (Fakultät, Graduiertenschule, Graduiertenzentrum). Die UBTGS fördert alle Doktorand*innen mit Maßnahmen wie einem Individualbudget oder kostenlosen Qualifikationsprogrammen. Sie ist aber keine promovierende Einrichtung; Sie können dort nicht promovieren.

Wann ist eine Promotion beendet?Einklappen

Das Datum des Beendigung einer Promotion ist relevant für die Befristungsbegründungen nach dem WissZeitVG. Dies git einerseits für das

  • Ende der ersten Phase (erste 6 Jahre nach WissZeitVG) und
  • die Postdoc-Phase (zweite 6 Jahre nach WissZeitVG)

Für eine Verbeamtung als Akademische/r Rat/Rätin auf Zeit, die in 2 Phasen zu jeweils 3 Jahren erfolgt, gelten eigene Regelungen.

Statistisch

Dem Statistischen Landesamt wird als Datum das Datum der offiziellen Feststellung des Gesamtergebnisses durch den Prüfungsausschuss/die promovierende Einrichtung gemeldet. Dies in der Regel bereits das Datum der Disputation.

Daher ist die statistische Promotionsdauer unabhängig von der sich noch anschließenden administrativen Bearbeitungszeit und vor allem der Dauer des Publikationsverfahrens.

Juristisch

Eine Promotion ist nach den Promotionsordnungen der Universität Bayreuth dann beendet, wenn alle Voraussetzungen der Promotionsordnung erfüllt sind und der Doktorgrad verliehen ist.

Entscheidend für die Beendigung ist die Verleihung des Doktorgrades, nicht der Tag des Rigorosums oder der Verkündung des Gesamtergebnisses.

Sonderregelung zum vorübergehenden Führen des Doktortitels

Regelungen in Promotionsordungen können unter bestimmten Voraussetzungen das vorübergehende Führen des Doktortitels gestatten.

Erste Postdoc-PhaseEinklappen

In der ersten Postdoc-Phase – in der Regel zwei bis vier Jahre nach der Promotion – werden Forschungs- und möglichst auch Lehrerfahrungen an der Hochschule oder einem außeruniversitären Institut gesammelt, evtl. auch in der Industrie. Diese Zeit dient der Erstellung eigener Publikationen, der Weiterbildung, z.B. auf Kongressen und der Aneignung von Soft Skills. Auch internationale Forschungserfahrungen gehören zur Weiterqualifikation.

NachwuchsgruppenleitungEinklappen

Nachwuchsgruppenleiter/-innen sind als hauptamtliches oder künstlerisches Personal an Hochschulen beschäftigt, forschen selbständig und leiten eine eigene Forschergruppe.

Sie haben

  • Personalverantwortung,
  • Budgetverantwortung sowie die
  • notwendige Grundausstattung bzw.
  • Zugang zur Infrastruktur und allen notwendigen Resourcen.

Nachwuchsgruppenleiter/-innen werden in einem

  • wettbewerblichen Verfahren ausgewählt und
  • qualifizieren sich für wissenschaftliche Leitungspositionen, vor allem für die Berufung auf eine Professur.

BMBF-Webseite: Nachwuchsgruppenleiter

DFG: Emmy-Noether-Programm

Elitenetzwerk Bayern: ENB Nachwuchsforschergruppe

BMBF-Nachwuchsforschergruppen

Kontakt: Dipl.-Ing. Iris Hetz, +49 921 55-7781, win-ubt@uni-bayreuth.de

Juniorprofessur mit und ohne Tenure TrackEinklappen

Die Juniorprofessur hat sich als Alternative zur Habilitation etabliert. Hier steht die frühe Eigenständigkeit in Forschung und Lehre im Vordergrund. Juniorprofessorinnen und -professoren dürfen Promotionen betreuen, haben Lehrverpflichtungen und wirken bei der akademischen Selbstverwaltung mit. Diese Professuren sind befristet, werden evaluiert und haben  zum Teil eine Tenure-Track-Option. Derzeit sind rund 25 Juniorprofessor*innen, mit und ohne Tenure-Track, an der Universität Bayreuth.

Juniorprofessuren als Tenure-Track-Professuren: Nach positiver Evaluation – i. d. R. nach spätestens sechs Jahren – erhält die Tenure-Track-Professor*in eine Professur auf Lebenszeit.

Das Bayreuth WiN Zertifikat ist ein freiwilliges Angebot. Für Juniorprofessor*innen mit Tenure Track ist die Teilnahme verpflichtend.

Kontakt: Dipl.-Ing. Iris Hetz, +49 921 55-7781, win-ubt@uni-bayreuth.de

HabilitationEinklappen

Nach dem erfolgreichen Erwerb des Doktorgrades ist die Habilitation ein möglicher nächster Schritt für Wissenschaftler*innen auf dem Weg zur Professur. Derzeit habilitieren sich rund 80 Wissenschaftler*innen verschiedener Fachrichtungen an der Universität Bayreuth. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professur.

Die Habilitation als akademische Qualifikationsphase dauert in der Regel vier Jahre. Die Habilitierenden zeigen in dieser Zeit, dass sie sich in universitärer Forschung und Lehre behaupten können und als zukünftige Hochschullehrende für ein bestimmtes Fachgebiet geeignet sind. Darüber hinaus tragen sie währenddessen maßgeblich zur studentischen Ausbildung, akademischen Selbstverwaltung, Einwerbung von Forschungsgeldern und wissenschaftlichen Reputation der Universität Bayreuth bei.

Weitere Informationen zum Thema Habilitation (Link Intranet )

Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)

Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art. 65, Lehrbefähigung, Lehrbefugnis) regeln die Habilitationsordnungen der Fakultäten den Ablauf einer Habilitation mit den Teilen

  • Annahme einer Habilitation durch die Fakultät
  • Zwischenevaluation
  • Abschluss mit Feststellung der Lehrbefähigung 

Unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Professor*innen oder Hochschullehrer*innen gemäß der Defiinition des Art. 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BayHSchPG angehören, soll die Qualifizierung möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur qualifizieren.

Die Habilitationsordnungen an Universitäten anderer Bundesländer regeln meist nur den abschließenden Teil mit der Prüfung. Ein formeller "Beginn" ist hier nicht vorgesehen. Die Einführung der formellen Habilitation in Bayern erfolgte zeitgleich zu der bundesweiten Einführung der Juniorprofessur 2002.

Habilitationsordnungen an der Universität Bayreuth

  • Ansprechpartner für eine Habilitation sind die Dekanate der Fakultäten.

Habilitationsordnungen - Übersicht nach Fakultäten

Forschung und Lehre 2018 - Wer kann sich habilitieren?

Kontakt: Ansprechpartner für eine Habilitation sind die Dekanate der Fakultäten.

Dipl.-Ing. Iris Hetz, +49 921 55-7781, win-ubt@uni-bayreuth.de (Fragen zu Fördermassnahmen)


Verantwortlich für die Redaktion: Dipl.-Ing. Iris Hetz

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