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Promotionsprüfungen in Zeiten der Corona-Pandemie

23.04.2020

Die Durchführung von Prüfungen unter den durch die Corona-Pandemie gebotenen Einschränkungen hat die Universität Bayreuth in einer eigenen, temporär gültigen Satzung niedergelegt welche auch Promotionsprüfungen erfasst:

Satzung zur Erweiterung und Änderung der Prüfungsformen bzw. Formen der Lehrveranstaltungen in Prüfungs- und Studienordnungen, Promotions- und Habilitationsordnungen an der Universität Bayreuth vom 22. April 2020
Tag der Veröffentlichung: 23.04.2020

Zusammengefasst gilt für Promotionsprüfungen:
Promotionsprüfungen können unter zwingender Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen und Distanzregeln (mind. 1,5 m Abstand) nicht-öffentlich (d.h. ohne Zuhörer) durchgeführt werden. Hierbei ist weiterhin zu beachten, dass zum momentanen Zeitpunkt keine externen Promotionskommissionsmitglieder auf den Campus dürfen. Diese können per Videokonferenz zugeschaltet werden oder es können Ersatzvertreter von der Universität Bayreuth benannt werden.
(siehe FAQs rund um Corona)

Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer promovierenden Einrichtung.


Doctoral examinations can be held in a non-public setting (i.e. without an audience), provided that the appropriate hygiene measures and distance rules (at least 1.5 m distance) are observed. Please note that at the moment no external members of the doctoral committees are allowed on campus. These can be connected via video conference or substitute representatives can be appointed by the University of Bayreuth.
(see also FAQs regarding Corona)

Please contact your doctoral institution for information in individual cases.


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