Die University of Bayreuth Graduate School (UBTGS) ist eine Institution für alle Promovierende an der Universität Bayreuth und fördert alle Promotionen in den Fakultäten, Graduiertenzentren und deren Promotionsprogramme. Sie ist eine Förder- und Beratungseinrichtung rund um die Promotion und bietet zahlreiche überfachliche Workshops im Qualifizierungsprogramm an.
Alle Doktorand*innen der Universität Bayreuth können Mitglied der UBTGS als zentraler Fördereinrichtung der Universität werden. Voraussetzung ist die Annahme zur Promotion durch eine promovierende Einrichtung (Fakultät, Graduiertenschule, Graduiertenzentrum). Die UBTGS fördert alle Doktorand*innen mit Maßnahmen wie einem Individualbudget oder kostenlosen Qualifikationsprogrammen. Sie ist aber keine promovierende Einrichtung; Sie können dort nicht promovieren.
Gemeinsames Ziel ist es ein internationales, nationales und interdisziplinäres Netzwerk aller Promovierenden zu fördern und beste Rahmenbedingungen für Promotionen zu schaffen.
Die UBTGS ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Bayreuth. Alle Regelungen zur UBTGS finden Sie im Statut.
Organisation der UBTGS
Mitglieder: Die Mitgliedschaft steht allen Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Bayreuth offen. Sie ist freiwillig, die Aufnahme erfolgt auf Antrag. Mitglieder sind auch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die im Vorstand der UBTGS sind.
Vorstand: Der Vorstand entscheidet über alle Inhalte und Vorgänge der UBTGS. Den Vorsitz des Vorstands hat die Direktorin oder der Direktor.
Die aktuelle Besetzung des Vorstands:
Direktor: | |
Stellv. Direktor: | Prof. Dr. Markus Möstl |
Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs: | Prof. Dr. Thomas Scheibel |
BIGSAS: | Prof. Dr. Andrea Behrends |
BayNAT: | Prof. Dr. Jürgen Köhler |
BayKULT: | Prof. Dr. Susan Arndt |
BayREW: | Prof. Dr. Daniel Baier |
Fakultät I: | Prof. Dr. Lars Grüne |
Fakultät II: | Prof. Dr. Klaus Ersfeld |
Fakultät III: | Prof. Dr. Markus Möstl |
Fakultät IV: | Prof. Dr. Wolf-Dieter Ernst |
Fakultät V: | Prof. Dr. Martin Ott |
Fakultät VI: | Prof. Dr.-Ing. Holger Ruckdäschel |
Fakultät VII: | Prof. Dr. Andreas Römpp |
Frauenbeauftragte: | Prof. Dr. Heike Feldhaar |
Sprecher Promovierendenvertretung: | Tobias Siegert |
Stellvertreterin: | Muhadj Adnan |
Stellvertreterin: | Christina Schwarz |
Stellvertreterin: | Eva-Maria Stemp |
Vollversammlung der Promovierenden: Alle Doktorandinnen und Doktoranden bilden die Vollversammlung. Sie wählen 4 Vertreterinnen oder Vertreter für den Vorstand. Der Sprecher oder die Sprecherin dieser Vertreter vertritt die UBTGS mit beratender Stimme im Senat der Universität.
Geschäftsstelle: Die Geschäftsstelle unterstützt die Organe der UBTGS und alle Mitglieder.
Wie werde ich Mitglied?
Sie können Mitglied in der University of Bayreuth Graduate School werden, wenn Sie von einer promovierenden Einrichtung (Fakultät oder Graduiertenschule) als Doktorandin oder Doktorand zur Promotion angenommen wurden. Dazu müssen Sie sich bei einer promovierenden Einrichtung via BayDoc registriert haben und bei der promovierenden Einrichtung einen Antrag auf "Annahme zur Promotion" gemäß der Promotionsordnung gestellt haben. Nach Annahme Ihrer Promotion können Sie die Mitgliedschaft in der UBTGS beantragen (siehe BayDoc im Reiter Graduate School)
Bitte beachten Sie: Den Mitgliedsantrag können Sie nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Annahme Ihrer Promotion durch Ihre promovierende Einrichtung stellen.
Der Mitgliedsstatus von Promovierenden an der Universität Bayreuth wird seit dem 19. April 2019 in der Grundordnung der Universität geregelt und ist unabhängig von der Mitgliedschaft in der UBT Graduate School:
"1Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität Bayreuth sind gemäß Art. 17 Abs. 1 Satz 6 BayHschG Mitglieder der Universität Bayreuth, auch wenn sie nicht als Studierende immatrikuliert sind und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen. 2Sie werden keiner Mitgliedergruppe nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG zugeordnet und sie sind weder wahlberechtigt noch wählbar gemäß BayHSchWO." (§1 Abs. 5 Grundordnung)
Die Promovierenden haben damit Zugang zu den Ressourcen der Universität, welche nur den Mitgliedern der Universität zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch die Nutzung des IT-Servicezentrums oder der Bibliothek mit ihren Serviceleistungen. Eine Mitgliedschaft zur Gruppe der Studierenden kann sich z.B. durch eine Einschreibung in ein Promotionsstudium ergeben. Während eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgt die Zuordnung zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.